Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Gero Pflüger / pflüger : kreativ ackern. (nachfolgend Gestalter) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Der dem Gestalter erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Gegenstand des Vertrages ist die Schaffung eines in Auftrag gegebenen Werks sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) des Gestalters sind dabei dessen persönliche geistige Schöpfung, welche durch das Urheberschutzgesetz geschützt sind. Vorbeschriebene Regelungen gelten auch dann als vereinbart, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Der Gestalter überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Gestalter bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Sollten wider Erwarten Geheimhaltungspflichten bei einer öffentlichen Nutzung zu berücksichtigen sein, sind die Beteiligten verpflichtet, sich einvernehmlich auf eine angemessene werbliche Nutzungs- und Darstellungsmöglichkeit – etwa im Rahmen einer Darstellung von Referenzprojekten auf der Webseite des Gestalters – zu verständigen. Eine gänzliche Untersagung jeglicher, auch bildlicher Darstellung als Referenz ist ausgeschlossen.
1.2. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Gestalter und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.3. Der Gestalter hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopys) als Urheber genannt zu werden, soweit möglich mit vollem Namen, Firmen- und Ortsbezeichnung. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Gestalter eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Gestalters, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
1.4. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Gestalters weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.5. Bei Verstoß gegen Punkt 1.4. hat der Auftraggeber dem Gestalter eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

2. Vergütung
2.1. Die Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug. Im Regelfall berechnet sich die Höhe der Vergütung auf Basis der aufgewendeten Zeitstunden. Angefangene Zeitstunden gelten dabei als volle Zeitstunden.
2.2. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich.
2.3. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und eine etwaige sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen des Weiteren auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
2.4. Wurde eine Pauschalvergütung vereinbart, werden über den Vertragsinhalt hinausgehende, ergänzende Leistungen mit einem Stundensatz von 80,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Es gelten die unter Punkt 2.1. getroffenen Regelungen entsprechend. Vor Aufnahme der Arbeiten ist zwischen den Beteiligten hierzu gesondert Einvernehmen herzustellen.
2.5. Vorgenanntes gilt insbesondere auch für jeglichen Mehraufwand, der daraus resultiert, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen zur Mitwirkung nicht nachgekommen ist. Der Punkt 2.4. letzter Satz dieser Bedingungen findet insoweit keine Anwendung.
2.6. Der Gestalter ist berechtigt, dem Auftraggeber Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Für die Abschlagszahlungen vereinbaren die Parteien folgenden Zeitplan:
2.6.1. Nach Vertragsabschluss ist eine Teilvergütung zu leisten, die der Höhe nach wenigstens einem Drittel der Gesamtvergütung entspricht.
2.6.2. Bei Übersendung einer Korrekturdatei/bei Drucklegung ist eine weitere Teilvergütung in zuvor beschriebener Höhe fällig.
2.6.3. Nach Erledigung der vereinbarten Arbeiten erfolgt die Schlussrechnung.
2.7. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
2.8. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden sämtliche Kosten und Spesen gesondert berechnet.
2.9. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten.

3. Fremdleistungen
3.1. Der Gestalter erstellt auf Anfrage eine Liste der zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen und legt diese dem Auftraggeber zeitgerecht zur Genehmigung vor. Nach entsprechender schriftlicher Vereinbarung ist der Gestalter gegebenenfalls berechtigt, diese Leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist in diesem Falle verpflichtet, dem Gestalter hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2. Soweit im Einzelfall nach entsprechender schriftlicher Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Gestalter Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Gestalters abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Gestalter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

4. Eigentum, Rückgabepflicht
4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Gestalter spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5. Herausgabe von Daten
5.1. Der Gestalter ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten he­rauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Gestalter ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat der Gestalter dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Gestalters verändert werden.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4. Der Gestalter haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Gestalters ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

6. Mitwirkung, Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Der Auftraggeber hat im Zuge des Zusammenwirkens auftragsbedingt unterschiedliche Pflichten zur Mitwirkung. So übersendet er neben anderem dem Gestalter alle zu berücksichtigenden Abbildungen in professioneller Druckqualität, mithin als Vektordaten im Format Adobe Illustrator (.ai) oder EPS, Pixeldaten als TIFF mit 300 ppi in der Größe der geplanten Abbildung oder als JPEG ohne Komprimierung mit 300 ppi in der Größe der geplanten Abbildung, kurzum alle zu berücksichtigen Bilddokumente (TIFF, JPEG, EPS, AI) als separate Dateien.
6.2. Der Gestalter legt dem Auftraggeber vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
6.3. Die Texterstellung und Textkorrektur (Lektorat), Druckproduktion, gegebenenfalls buchbinderische Weiterverarbeitung, Distribution, Lagerung und/oder Ähnliches sind – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – nicht Bestandteil vertraglicher Vereinbarungen und werden nicht durch den Gestalter übernommen. Dennoch entstehende, aufwandbedingte Mehrkosten sind dem Gestalter zu erstatten.
6.4. Soll der Gestalter die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung ab. Führt der Gestalter die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.5. Wurde durch den Gestalter ein Fertigstellungstermin genannt, ist dieser Termin für den Gestalter nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Auftraggeber allein oder überwiegend zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der in den Absätzen zuvor genannten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
6.6. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der vertragsgegenständlichen Werke verpflichtet, sofern diese den vertraglich umrissenen Anforderungen entsprechen. Die Abnahme ist grundsätzlich schriftlich zu erklären, die Geltung des Punktes 7.5. vorliegender Bedingungen bleibt daneben unbenommen.
6.7. Im Falle der Beauftragung einer Webseitengestaltung sind die Einstellung der etwaigen Webseite in das World Wide Web, deren Speicherung auf einem eigenen oder fremden Server (Host-Providing), die dauerhafte Pflege der Webseite sowie die Beschaffung einer Internet-Domain und eines Zugangs zum Internet (Access-Providing) sind nicht automatisch Gegenstand der getroffenen Vereinbarung. Hierüber ist gegebenenfalls eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zu treffen, im Rahmen derer neben der Vergütung auch Administratorfragen etc. zu klären sind.
6.8. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Gestalter drei einwandfreie Muster unentgeltlich, sofern schriftlich keine andere Anzahl vereinbart wurde.

7. Haftung
7.1. Der Gestalter haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
7.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. Der Anbieter haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit, für die Eintragungsfähigkeit sowie für die sonstige gebrauchs- oder geschmacksmusterrechtliche Schutzfähigkeit der Entwürfe und sonstiger Designarbeiten.
7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Gestalter geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
7.6. In Bezug auf etwaig gestaltete Webseiten gelten folgende ergänzende Bestimmungen als vereinbart:
Für Mängel der Webseite haftet der Gestalter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff BGB).
Der Gestalter ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Gestalter nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Gestalter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Webseite resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Gestalter von jeder Haftung freizustellen und ihm die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Gestalter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Gestalters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt.
Die Frist der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen der Kundin beträgt ein Jahr.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Gestalter Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Gestalter eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Gestalter übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Gestalter im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8.4. Der Gestalter ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Gestalter nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Gestalter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Gestalter von jeder Haftung freizustellen und ihm die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

9. Änderungen
9.1. Änderungen und Weiterentwicklungen des Designs, die auf Wunsch des Auftraggebers angefertigt werden, dürfen nur vom Gestalter vorgenommen werden. Der Auftraggeber wird den Anbieter mit solchen Änderungen und eventuellen Weiterentwicklungen beauftragen.
9.2. Nimmt der Anbieter den Auftrag nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen an, kann die Kundin einen anderen Gestalter beauftragen.

10. Vertraulichkeit
10.1. Der Gestalter verpflichtet sich, über alle Vorgänge, Erkenntnisse und Einrichtungen, die ihm durch seine Tätigkeit bekannt werden, Verschwiegenheit zu bewahren.
10.2. Die vorstehende Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

11. Höchstpersönlichkeit / Erfüllungsgehilfen
11.1 Der Gestalter ist nicht verpflichtet, alle zugesagten Leistungen höchst persönlich auszuführen. Er ist berechtigt, sich auch der Hilfe von Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Die sach- und termingerechte Aufgabenerfüllung sowie die fachliche Qualifikation der Erfüllungsgehilfen werden aber auch insoweit durch den Gestalter gesichert.

12. Schlussbestimmungen
12.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Gestalters als Gerichtsstand vereinbart.
12.2. Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Gestalters, Hannover.
12.2. Werden einzelvertraglich Vereinbarungen getroffen, die vorgenannte Regelungen in Details abbedingen, so gelten dessen ungeachtet für alle anderen, nicht gesondert getroffenen Regelungstatbestände die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin ergänzend fort, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine anderweitige Regelung schriftlich getroffen.
12.3. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.

Hannover, den 23. November 2011

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